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Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Dienstag das umstrittene Einwanderungsgesetz im Bundesstaat Texas gebilligt, das der Polizei die Festnahme und Ausweisung von illegal ins Land gekommenen Migranten erlauben soll. Nach der Entscheidung des Gerichts kann das als Senate Bill 4 ("SB 4") bekannte Gesetz nun in Kraft treten.
Der Oberste Gerichtshof, der mit einer konservativen Mehrheit von sechs zu drei Stimmen besetzt ist, hatte Anfang des Monats zur Prüfung eine vorläufige Aussetzung des Gesetzes verfügt. Diese wurde nun entgegen der Stimmen der liberalen Richter aufgehoben.
Die US-Regierung unter Präsident Joe Biden hatte sich entschieden gegen SB 4 gestellt, weil das Thema Einwanderung auf Bundesebene geregelt werde und nicht eigenmächtig durch einzelne Bundesstaaten. Das Gesetz sei "schädlich und verfassungswidrig", hieß es in einer Stellungnahme des Weißen Hauses. "Wir sind in jeder Hinsicht gegen die Entscheidung des Supreme Court."
Die liberale Richterin am Supreme Court, Sonia Sotomayor, erklärte, die Entscheidung lade "zu weiterem Chaos und einer Krise bei der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen" ein.
Die Regierung von Präsident Biden und der Gouverneur von Texas, Greg Abbott, ein Unterstützer von Bidens Vorgänger Donald Trump, streiten schon seit langem über die Sicherung der Grenze zwischen den USA und Mexiko. Abbott wirft der Regierung in Washington vor, nichts gegen illegale Grenzübertritte zu unternehmen.
Die Grenzpolitik ist in den USA ein besonders umstrittenes Thema und für Biden politisch äußerst heikel. Die oppositionellen Republikaner werfen dem Demokraten vor, ungehindert hunderttausende Ausländer ins Land zu lassen, und schüren Ängste vor einer Zunahme von Kriminalität und Drogenproblemen.
Das Weiße Haus wiederum wirft der Republikanischen Partei vor, den Versuch einer parteiübergreifenden Lösung zu sabotieren. Grund ist offenbar die Ablehnung durch Trump, der bei der Präsidentschaftswahl im November das Weiße Haus zurückerobern will - und die Grenzpolitik im Wahlkampf nutzen will.
T.L.Marti--NZN