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Ein wegen Drogenhandels gesuchter Brite darf auch nach dem Brexit nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag mit der Begründung, dass Großbritannien alle Fragen zu den Haftverhältnissen beantwortet habe. Es sei garantiert worden, dass der Mann unter Bedingungen inhaftiert werde, welche die Anforderungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllten.
Das Gericht wies darauf hin, dass es vor einem Jahr in einem anderen Fall noch anders entschieden hatte. Damals habe es eine Auslieferung nach Großbritannien abgelehnt. Das habe daran gelegen, dass Großbritannien detaillierte Fragen zu den Haftbedingungen damals nicht innerhalb der gesetzten Frist beantwortet und auch keine Garantien abgegeben habe.
Nach dem zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Vertrag könnten solche Informationen und Garantien verlangt werden, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gebe, dass eine Gefahr für den Schutz der Grundrechte des Betroffenen bestehe.
Im aktuellen Fall hielt das Gericht die Auslieferung nun für zulässig. Zwar gebe es strukturelle Mängel im britischen Strafvollzug wie etwa eine durchschnittliche Überbelegung der Gefängnisse, erklärte es. Aber eine Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung des Strafverfolgten sei ausgeräumt worden.
X.Blaser--NZN