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Nach Berichten über rechtsextreme Mitarbeiter bei der AfD wird der Landtag in Rheinland-Pfalz seine Zutrittsregeln verschärfen. Fraktionsmitarbeitenden mit nachweislich extremistischem Hintergrund werde der Zugang zum Plenarsaal sowie zu anderen sensiblen Bereichen des rheinland-pfälzischen Landtags zukünftig verwehrt, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) am Freitag in Mainz mit. Die Hausordnung werde entsprechend noch vor der parlamentarischen Sommerpause novelliert.
Hering beauftragte außerdem den Wissenschaftlichen Dienst, weitere Maßnahmen zum Schutz des Parlamentes und der Demokratie rechtlich zu prüfen. "Aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage insbesondere durch den Rechtsextremismus und die immer umfangreicher nachgewiesenen Verbindungen von AfD-Mitarbeitenden ins rechtsradikale Milieu wird der Landtag Rheinland-Pfalz frühzeitig und präventiv alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um das Parlament vor Verfassungsfeinden und Extremisten im Innern zu schützen", erklärte der Landtagspräsident.
Die bisher noch mit einem privilegierten Zutrittsrecht ausgestatteten Fraktionsmitarbeiter bekommen in einem ersten Schritt demnach zunächst nur noch einen stark eingeschränkten Zutritt. Dieser ermögliche im Kern nur den Zugang zum eigenen Arbeitsplatz. Der Zutritt zum Parlament werde künftig vom Ergebnis einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abhängig sein.
Dabei berücksichtigt würden zum einen Verurteilungen wegen Straftaten, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden - darunter etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zum anderen würden dabei aber auch politisch motivierte Kriminalität und vor allem mögliche Gefährdungen für Leib und Leben in den Blick genommen, hieß es weiter.
Hering regte außerdem an, die staatliche Fraktionsfinanzierung in den Blick zu nehmen. "Wir müssen uns auch darüber verständigen, inwieweit nachgewiesene Verfassungsfeinde noch aus Steuermitteln eines Staates finanziert werden können, den sie abschaffen wollen." Damit könnten beispielsweise die Mittel gestrichen werden, um Fraktions- und Wahlkreismitarbeitende neu einzustellen oder im Einzelfall bereits beschäftigte Mitarbeitende zu bezahlen.
L.Zimmermann--NZN