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Der Bundesrat hat eine Novelle des sogenannten Onlinezugangsgesetzes und damit einen erleichterten digitalen Zugang zu Behördendienstleistungen gestoppt. Für die Reform fand sich in der Sitzung der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit, der Vermittlungsausschuss wurde ebenfalls nicht angerufen. Bundesregierung oder Bundestag können diesen jedoch einschalten. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, kann die Reform ohne eine Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte bereits an, dem Kabinett die Anrufung des Vermittlungsausschuss vorschlagen zu wollen. "Ich bin bereit, konstruktiv weiter zu verhandeln, weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht." Für die Ablehnung des Gesetzes machte Faeser die unionsgeführten Länder verantwortlich.
Die Ministerin nannte es "sehr bedauerlich", dass diese nicht zugestimmt hätten. "Die unionsgeführten Länder halten damit die weitere Digitalisierung und Modernisierung unseres Staates auf", betonte Faeser. Diese handelten damit "klar gegen die Interessen ihrer eigenen Kommunen und vor allem gegen die Interessen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen".
Der Bundestag hatte die Novelle Ende Februar beschlossen. Diese sollte Bürgerinnen und Bürgern ab 2028 über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes ermöglichen. Die Verwaltung sollte damit bürgernah und moderner werden.
Das Onlinezugangsgesetz sei "Antreiber" der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, heißt es in dem Gesetzentwurf. Behördliche Anliegen hätten diesem zufolge künftig vollständig elektronisch erledigt werden können. Die sogenannte Schriftformerfordernis sollte wegfallen.
Dafür war geplant die sogenannte Bund-ID als zentrales, digitales Bürgerkonto einzuführen. Bundesweit sollten die Bürgerinnen und Bürger sich damit identifizieren und Anträge stellen können. Über ein digitales Postfach wären dann Bescheide zugestellt worden. Vorgesehen war auch, dass der Anspruch auf digitalen Zugang zu Verwaltungsdiensten prinzipiell einklagbar gewesen wäre. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wurden jedoch ausgeschlossen.
Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und hatte bereits das Ziel, die knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden
W.Odermatt--NZN