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Der ehemalige südafrikanische Präsident Jacob Zuma ist als Kandidat von der anstehenden Parlamentswahl im Mai ausgeschlossen worden. Die Wahlkommission habe einen Einspruch erhalten und diesem stattgegeben, sagte der Vorsitzende des Gremiums am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Nähere Gründe für den Ausschluss nannte er nicht.
"Die Partei, die ihn nominiert hat, wurde darüber informiert, ebenso wie diejenigen, die den Einspruch erhoben haben", fügte der Vorsitzende der Wahlkommission hinzu. Zuma hat nun bis zum 2. April die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Die Wahl in Südafrika findet am 29. Mai statt. Dabei wählen die Menschen ein neues Parlament, das dann den neuen Präsidenten des Landes bestimmt. Die endgültigen Wählerlisten sollen in etwa zwei Wochen vorliegen.
Laut der Wahlkommission sind Personen von der Wahl ausgeschlossen, "die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe verurteilt wurden". Zuma war 2021 zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er sich geweigert hatte, zu Ermittlungen von Korruption während seiner Präsidentschaft auszusagen.
Der heute 81-Jährige war von 2009 bis 2018 Präsident von Südafrika. Im vergangenen Dezember wurde er aus der Regierungspartei African National Congress (ANC) ausgeschlossen, nachdem er für die Parlamentswahl seine Unterstützung für die nach dem ehemaligen bewaffneten Arm des ANC benannte Splitterpartei Umkhonto We Sizwe (MK) angekündigt hatte.
Die Regierungspartei ANC hat angesichts mehrerer Korruptionsskandale und einem schwachen Wirtschaftsklima an Zustimmung verloren und muss bei der anstehenden Wahl um ihre Mehrheit im Parlament bangen. Jüngsten Umfragen zufolge käme sie nur noch auf knapp 40 Prozent der Wählerstimmen, dagegen könnte die führende Oppositionspartei Demokratische Allianz (DA) 27 Prozent ereichen, die Splitterpartei MK käme auf 13 Prozent.
A.Wyss--NZN