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Der Bundesrechnungshof hat die Art und Weise der Beschaffung von Schutzmasken während der Coronapandemie unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) scharf kritisiert. Dies geht aus einem Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.
"Die massive Überbeschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte zu anhaltend hohen Lagerbeständen und erheblichen Folgekosten", heißt es darin. "Der Nutzen zur Pandemiebekämpfung war gemessen daran gering." Über den Bericht des Rechnungshofes hatte zuerst das Magazin "Spiegel" berichtet.
Den Prüfern des Rechnungshofes zufolge wurden 2020 insgesamt 5,7 Milliarden Schutzmasken beschafft, davon aber nur zwei Milliarden Stück verteilt - und nur 1,7 Milliarden davon in Deutschland. 1,2 Milliarden Schutzmasken wurden demnach inzwischen vernichtet, weitere 1,7 Milliarden sind für die Vernichtung vorgesehen.
Für die knapp 800 Millionen noch verwendbaren Schutzmasken gebe es "kein Nutzungs- und Verteilungskonzept", bemängeln die Prüfer. Auch sie dürften deshalb irgendwann entsorgt werden.
Als Folgekosten für die Verwaltung der überbeschafften Masken werden in dem Bericht 460 Millionen Euro bis Ende des Jahres 2023 genannt. Der Rechnungshof fordert das BMG auf, die Erfahrungen mit der Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung "kritisch aufzuarbeiten und bei künftigen Krisen zu berücksichtigen". Die noch verwendbaren Lagerbestände seien einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Der Bundesrechnungshof erkennt an, "dass vor allem in den ersten Monaten 2020 "große Ungewissheit herrschte über die Schwere und den Verlauf der Pandemie". Unter diesen Bedingungen hätten auch "ungewöhnliche Beschaffungswege" beschritten werden dürfen.
Es sei jedoch unbestreitbar, "dass nur ein Bruchteil der beschafften Ware und damit der verausgabten Mittel wirksam zur Pandemiebekämpfung eingesetzt worden" sei.
Die Ursache für alle dargestellten Probleme, Folgekosten und Rechtsverstöße sehen die Prüfer "in der massiven Überbeschaffung, für die das BMG die Verantwortung trägt". Das Ministerium habe etwa im Haushalts- und Vergaberecht, Ausnahmetatbestände überdehnt. Vermisst werde "eine angemessene kritische Auseinandersetzung" des BMG damit.
Kritisiert wird im Bericht zudem die Informationspolitik des Ministeriums. So seien unter anderem eine Vielzahl von Dokumenten nachträglich zu "Verschlusssachen" erklärt worden. "Tragfähige Gründe für eine geheimschutzrechtliche Einstufung" sieht der Bundesrechnungshof aber nicht.
G.Kuhn--NZN