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Wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung muss sich eine ehemalige Richterin vor dem Landgericht im thüringischen Gera verantworten. Während der Coronapandemie soll die damals 33-Jährige im April 2020 ihrem Vater, einem Pfarrer, per richterlichem Beschluss Zugang zu einem Pflegeheim verschafft haben, wie aus der Anklage in dem am Montag begonnenen Verfahren hervorgeht.
Die Angeklagte hätte den Fall nicht bearbeiten dürfen, weil sie als Tochter gesetzlich als befangen gilt. Zum Prozessauftakt äußerte sich die Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers zunächst nicht.
Der Vater wollte der Anklage zufolge in seiner Funktion als Pfarrer und Seelsorger in Jena eine Palliativpatientin in einem Pflegeheim besuchen, was ihm von der Heimleitung unter Hinweis auf die Coronalage verwehrt wurde. Als die Angeklagte als Bereitschaftsrichterin eingesetzt war, soll sie in Absprache mit ihrem Vater diesem auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Zugang zu dem Pflegeheim verschafft haben.
Der Vater stellte demnach wie zuvor abgesprochen einen entsprechenden Antrag. Die Richterin verpflichtete daraufhin das Pflegeheim per Beschluss, dem Pfarrer Zutritt zu gewähren. Dieser besuchte dann die Patientin am Folgetag.
Dadurch soll sich die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben. Sie habe den Beschluss unter wissentlicher Missachtung der in der Zivilprozessordnung geregelten gesetzlichen Ausschlussgründe gefasst. Für den Prozess wurden Termine bis Ende Juni anberaumt.
X.Blaser--NZN