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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Bezahlkarte für Geflüchtete als Maßnahme im Kampf gegen die Schleuserkriminalität verteidigt. "So setzen wir auch dem menschenverachtenden Geschäftsmodell von Schleppern und Schleusern zusätzliche Schranken", sagte sie am Freitag im Bundestag. Dort stand im Anschluss die abschließende Abstimmung über eine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte an.
Die Karte sei "ein klares Ja, Menschen zu helfen, die in Deutschland Schutz suchen und Unterstützung brauchen", betonte Faeser. Zugleich sei sie aber auch ein "klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen".
Mit der Bezahlkarte können demnach Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel bezahlt werden. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt; Überweisungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte bereits Anfang März gebilligt. Anschließend meldeten die Grünen Klärungsbedarf zu Details an. Sie verwiesen zudem darauf, dass die Bundesländer die Karte auch ohne Bundesregelung einführen könnten. Diese wiederum drängten auf solch eine Gesetzesgrundlage.
Faser kritisierte die Länder am Freitag. "So gut das ist, dass wir das heute regeln, einheitlich für die Bundesrepublik", sagte sie. "Einzelnen Ländern hätte es schon freigestanden, dass in den letzten Jahren umzusetzen".
Die SPD-Politikerin beschrieb die Bezahlkarte als "zeitgemäße digitale Form der Leistungsgewährung". Diese werde für eine spürbare Entlastung der Behörde sorgen. So müssten diese unter anderem kein Bargeld mehr zur Auszahlung vorhalten.
D.Smith--NZN