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Im Schengenraum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nur als letztes Mittel erlaubt - das Europäische Parlament hat für besonders schwerwiegende Bedrohungen jedoch die Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu drei Jahre verabschiedet. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch in Straßburg eine entsprechende Reform des Schengen-Kodexes.
Bisher können die Schengen-Staaten im Fall "außergewöhnlicher Umstände" für zwei Jahre Kontrollen an den Binnengrenzen einführen. Künftig ist es laut Gesetz möglich, die Kontrollen "in schwerwiegenden Ausnahmesituationen im Hinblick auf eine anhaltende Bedrohung" um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Im Gegenzug sollen die Auflagen für Schengen-Länder verschärft werden, die von solchen Binnengrenzkontrollen Gebrauch machen wollen. Sie müssen die Verhältnismäßigkeit und mögliche Alternativen wie die Schleierfahndung besser prüfen. Bei Gesundheitskrisen wie der Corona-Pandemie müssen sich die Länder zudem künftig besser abstimmen.
Derzeit haben nach Brüsseler Angaben mehr als die Hälfte der 27 Mitgliedsländer - 23 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz - solche Kontrollen. Der Schengenraum sieht eigentlich freies Reisen ohne Passkontrollen und einen unbürokratischen Gütertransport vor.
In den vergangenen Jahren habe es aber zahlreiche Probleme gegeben, von der "Covid-19-Pandemie über Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, Drogenhandel und organisierte Kriminalität bis hin zu irregulärer Migration", betonte die Kommission in ihren Vorschlägen für die Reform. In Straßburg stimmten 311 Abgeordnete für das Gesetz, bei 267 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften noch formal absegnen.
T.Furrer--NZN