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Die von der Ampel-Koalition geplante Reform des Klimaschutzgesetzes kann am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann scheiterte am Donnerstagabend mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem er die Reform vorläufig stoppen wollte. Das Gericht teilte mit, dass der Antrag "in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig" sei. (Az. 2 BvE 3/24)
Eine nähere Begründung lieferte es noch nicht. Drei weitere Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag sowie Ralph Lenkert von der Linken waren dem Verfahren beigetreten. Heilmann hatte seinen Eilantrag damit begründet, dass es kurz vor der geplanten Abstimmung noch Änderungen gegeben habe, die aus seiner Sicht den Klimaschutz schwächten und erst noch beraten werden müssten.
A.P.Huber--NZN