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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Die Länderkammer stimmte am Freitag für eine entsprechende Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Mit der Bezahlkarte können Asylbewerber Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel bezahlen. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt; Überweisungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.
Auf die Regelung hatten vor allem die Bundesländer gedrängt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will mit der Karte die Schleuserkriminalität zurückdrängen, zugleich erhofft sie sich eine Entlastung der Verwaltung durch die vorgesehene Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden. Scharfe Kritik kommt von Sozialverbänden. Diese befürchten eine Gängelung und Diskriminierung Geflüchteter.
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt. Durch die Änderung vom Freitag ist sie nun auch im bundesweit geltenden Asylbewerberleistungsgesetz verankert.
Verpflichtet zur Einführung der Bezahlkarte sind Länder und Kommunen nicht: Sie können selbst entscheiden, ob sie die Karte nutzen und wie sie sie konkret ausgestalten.
L.Zimmermann--NZN