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Wegen der Überweisung von 218 Euro an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist ein 25-Jähriger vom Berliner Kammergericht am Freitag zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die zuständige Kammer sprach den Angeklagten nach Gerichtsangaben der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig.
Nach Feststellungen des Gerichts hatte der in einem inzwischen verbotenen salafistischen Verein in Berlin aktive Beschuldigte zwischen November 2020 und März 2021 an Spendensammelaktionen für den IS teilgenommen. Er überwies demnach insgesamt elf Einzelbeträge in einer Gesamthöhe von 218 Euro an Verbindungsleute, die das Geld an die Miliz in Syrien leiteten.
Der Beschuldigte habe mit seinen Spenden die Ziele des IS fördern wollen, stellte die Kammer in ihrem Urteil fest. Seine Taten waren laut Gericht bei Ermittlungen des Bundeskriminalamts gegen die Betreiber von Spendenkanälen des IS aufgefallen und führten zur entsprechenden Anklage. Während des im Februar begonnenen Staatsschutzverfahrens zeigte sich der Beschuldigte geständig.
Mit der Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft blieb das Kammergericht etwas unter der Forderung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung sprach sich in dem Prozess für einen Freispruch aus.
O.Hofer--NZN