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Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD begrüßt. Es sei ein "Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung", sagte Haldenwang am Montag in Köln. "Es gab und gibt für uns gute Gründe für die Einstufung als Verdachtsfall."
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster hatte zuvor diese Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall erlaubt, weshalb der Verfassungsschutz die AfD mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. Es sei gesetzlich geboten, in regelmäßigen Intervallen die Einstufung erneut zu prüfen, sagte Haldenwang.
Das sei eine "ergebnisoffene Prüfung". Es könne dahin gehen, dass sich der Verdacht nicht bestätige. Es könne auch dahin gehen, dass der Verdacht aufrechterhalten bleibe, aber weitere Prüfungen erforderlich seien. "Oder es kann eben in letzter Konsequenz auch eine Hochstufung zum erwiesenen Beobachtungsobjekt erfolgen." Was im konkreten Fall geschehe, hänge auch entscheidend von dieser neuen Bewertung unter Einbeziehung der Urteilsgründe des OVG Münster ab.
L.Zimmermann--NZN