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Das Protestcamp mit Baumhäusern nahe dem Tesla-Werk im brandenburgischen Grünheide darf vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Polizei dagegen zurück. Sie habe ihre Sicherheitsbedenken nicht ausreichend untermauert, hieß es zur Begründung.
In dem Wald protestieren seit Ende Februar Umweltschützer gegen die geplante Erweiterung des Tesla-Werks und eine damit einhergehende Rodung. Erstmals wurde die Versammlung vom 29. Februar bis zum 15. März angemeldet und das dann bis zum 20. Mai verlängert. Außerdem sollen die Fläche um etwa einen Hektar erweitert und die Zahl der Baumhäuser von 15 auf 20 erhöht werden.
Die Polizei lehnte das ab und ordnete eine Räumung des Camps an. Das verhinderte aber ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam im März, wogegen das Polizeipräsidium wiederum vor das Oberverwaltungsgericht zog. Eine Befristung der Versammlung bis zum 21. März war dort kein Thema mehr.
Die Polizei wollte aber die Erweiterung des Camps verbieten und die Baumhäuser beseitigen lassen. Mit der Beschwerde hatte sie nun keinen Erfolg, das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Potsdamer Entscheidung. Über eine Fortsetzung der Proteste nach dem 20. Mai entschied es in dem unanfechtbaren Beschluss nicht.
Y.Keller--NZN