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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 28. Juli in Karlsruhe über den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt und Lübckes Familie legten Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Das Frankfurter Gericht hatte Stephan E. im Januar 2021 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, den Mitangeklagten Markus H. zu einer Bewährungsstrafe.
Es kam zu dem Schluss, dass der Rechtsextremist E. Lübcke am 1. Juni 2019 aus ausländerfeindlichen Motiven erschossen hatte. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, Lübcke wegen seiner Linie in der Flüchtlingspolitik zu bestrafen. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld E.s fest, was eine vorzeitige Haftentlassung beinahe unmöglich macht. Außerdem behielt es sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.
Vom versuchten Mord an einem anderen Mann, einem Asylbewerber, wurde E. dagegen freigesprochen. H. wurde von der Beihilfe zum Mord an Lübcke freigesprochen, das Gericht verurteilte ihn aber wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Rechtskräftig ist das Frankfurter Urteil nicht. Der Generalbundesanwalt beanstandet vor dem BGH die beiden Teilfreisprüche, E. und H. wenden sich gegen ihre Verurteilung. Lübckes Witwe und die gemeinsamen Söhne greifen den Teilfreispruch für H. an. Zudem legte der angegriffene Asylbewerber Revision gegen den Teilfreispruch für E. ein.
Eine endgültige Entscheidung soll im Juli noch nicht fallen. Sein Urteil will der BGH voraussichtlich am 25. August verkünden.
O.Krasniqi--NZN