DAX
-6.5800
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer weiteren Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Klage des 80-Jährigen gegen die Bundesrepublik zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023.
Schröder war im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vom Haushaltsausschuss des Bundestags das Büro gestrichen worden. Dieses wurde "ruhend gestellt" - Schröder wurden damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter verweigert. Hintergrund waren Schröders Verbindungen nach Russland. Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig.
Schröder ging gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Berufung. Er berief sich auf Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil auch seinen Vorgängern ein Büro finanziert wurde. Dieses Argument wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück. Aus der seit Jahrzehnten gängigen Praxis leiteten sich "keine rechtlichen Wirkungen" her. Es gebe keine Rechtsanspruch.
X.Blaser--NZN