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Das Landgericht Schwerin hat die umstrittene Klima- und Umweltstiftung Mecklenburg-Vorpommern dazu verurteilt, gegenüber Medien Auskünfte über ihre Aktivitäten zur Fertigstellung der russischen Erdgaspipeline Nord Stream 2 zu geben. Die Stiftung habe zunächst zwei Wochen Zeit, um gegen das sogenannte Versäumnisurteil Einspruch zu erheben, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag.
Dem Urteil zufolge muss die Stiftung einem Journalisten der "Welt" unter anderem Details zu ihren Beschäftigten, ihren Anteilen an anderen Firmen, ihren Ankäufen von Material und Gerätschaften und zu ihren Erlösen mitteilen, die mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im vergangenen Jahr zusammenhängen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hatte die Stiftung im vergangenen Jahr gegründet, um auch die Fertigstellung von Nord Stream 2 trotz drohender US-Sanktionen gegen beteiligte Firmen sicherzustellen. Vom Land wurde die Stiftung mit 200.000 Euro ausgestattet; das Pipelinekonsortium Nord Stream 2, das von dem russischen Gaskonzern Gazprom dominiert wird, beteiligte sich mit 20 Millionen Euro als Zustiftung.
In einer ähnlichen Entscheidung hatte das Landgericht Schwerin bereits vor knapp zwei Wochen einer Journalistin Recht gegeben, die über die Plattform "Frag den Staat" Auskunft von der Stiftung verlangt hatte. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein.
Auch wegen des umstrittenen Umgangs mit der Stiftung war Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in den vergangenen Tagen massiv unter Druck geraten. Sie plädiert allerdings inzwischen dafür, die Stiftung aufzulösen. Der Vorsitzende der Stiftung, der frühere Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD), wehrt sich gegen die Auflösung und verweigert fast alle Auskünfte über den Geschäftsbetrieb der Stiftung.
Nord Stream 2 sollte unter Umgehung der Ukraine russisches Gas unter der Ostsee nach Deutschland bringen. Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die Bundesregierung das Zulassungsverfahren für das Pipeline-Projekt gestoppt.
A.Senn--NZN