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Die in der Corona-Pandemie besonders belasteten Pflegekräfte in Altenheimen und Krankenhäusern erhalten abermals eine Bonuszahlung. Das am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht eine Zahlung von maximal 550 Euro für Vollzeitbeschäftigte in der direkten Altenpflege und Betreuung vor. Bis zu 370 Euro bekommen Beschäftigte, die für Einrichtungen der Altenpflege tätig sind und mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit für Pflegebedürftige aufwenden.
Deutlich mehr bekommen Fachkräfte in den Krankenhäusern, die besonders wegen der Corona-Pandemie belastet sind. Hier soll der Betrag bei etwa 1700 Euro liegen, bei Mitarbeitern auf den Intensivstationen sogar bei rund 2500 Euro. Für das Gesetz stimmten die Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne sowie CDU/CSU und AfD. Die Linke, die weitergehende Forderungen stellte, enthielt sich.
Die Mittel für die Krankenhäuser sollen an insgesamt 837 Kliniken verteilt werden, die zwischen Januar und Dezember vergangenen Jahres mehr als zehn coronabedingte Beatmungsfälle hatten. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.
Die Bundesregierung stellt dafür insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung - davon sollen jeweils 500 Millionen Euro an die Krankenhäuser und an die Pflegeeinrichtungen gehen.
Ausgezahlt werden soll der Bonus ab dem 30. Juni und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 über die Arbeitgeber. Profitieren sollen Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.
"Dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte, verdanken wir zu großen Teilen dem unermüdlichen Einsatz der Pflegekräfte", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes. "Bei einem Bonus können wir es aber nicht belassen. Pflegekräfte bräuchten deutlich bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung."
Erweitert wurde am Donnerstag auch der Kreis derjenigen, für die ein gewährter Bonus steuerfrei gestellt wird. Dies gilt demnach künftig auch für Mitarbeiterinnen in Arztpraxen, Rettungsdiensten und Dialyse-Einrichtungen. Profitieren sollen 870.000 medizinische Fachangestellte und 86.000 Mitarbeiter in den Rettungsdiensten.
Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird für pflegende Angehörige die Regelung bis Jahresende verlängert, dass sie im Akutfall 20 Tage freigestellt werden können. Das Gesetz sieht hier eigentlich nur zehn Tage vor.
W.Vogt--NZN