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Ein US-Bundesgericht hat der Regierung des demokratischen Präsident Joe Biden vorläufig untersagt, eine umstrittene Corona-Abschieberegel außer Kraft zu setzen. Die klagenden republikanischen Gouverneure von mehr als 20 US-Bundesstaaten hätten ausreichend Gründe für eine einstweilige Verfügung gegen die Aufhebung der Abschieberegel geliefert, entschied am Freitag (Ortszeit) Richter Robert Summerhays im Bundesstaat Louisiana. Das Weiße Haus erklärte, es werde sich an die Gerichtsentscheidung halten, jedoch Einspruch dagegen einlegen.
Die als Title 42 bekannte Regelung war im März 2020 unter Bidens republikanischem Vorgänger Donald Trump beschlossen worden. Demnach müssen an der US-Südgrenze aufgegriffene Migranten umgehend abgewiesen werden, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ausnahmen gelten nur für einige wenige Nationalitäten wie Ukrainer sowie für unbegleitete Minderjährige.
Die Behörden können damit einen formalen Abschiebeprozess mit ausführlichen Befragungen der Betroffenen und einer Begründung der Entscheidung umgehen. Auf Grundlage von Title 42 gab es bereits mehr als 1,8 Millionen Abweisungen an der Grenze, wobei einige Migranten mehrfach versucht haben dürften, in die USA einzuwandern.
Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Regelung als Vorwand, das Asylrecht einzuschränken. Die US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control (CDC) erklärte im April, die Regelung sei im Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht mehr nötig und könne aufgehoben werden. Eine entsprechende Entscheidung der Regierung in Washington sollte am Montag in Kraft treten.
Das Thema ist politisch höchst aufgeladen: Die oppositionellen Republikaner werfen dem demokratischen Präsidenten Biden vor, eine Migrations-"Krise" an der Grenze zu Mexiko weiter anzufachen.
Mehr als 20 republikanische Gouverneure hatten daher für die Beibehaltung der Regelung geklagt. Richter Summerhays erklärte, die Kläger hätten dargelegt, dass anderenfalls eine Zunahme an Grenzübertritte drohe und dadurch "eine Zunahme illegaler Einwanderer, die in den Staaten leben". "Das Gericht befindet, dass die klagenden Staaten jede Anforderung für eine einstweilige Verfügung erfüllt haben", bilanzierte der Bundesrichter.
Das Weiße Haus erklärte, es halte die Gerichtsentscheidung für falsch. Daher werde das Justizministerium Berufung einlegen. "Die Befugnis, die Politik für die öffentliche Gesundheit national zu regeln, sollte bei den Centers for Disease Control liegen, nicht bei einem einzelnen Bezirksrichter", hieß es in der Erklärung weiter.
Kritik kam auch von der Menschenrechtsorganisationen. "Die heutige unglückliche Entscheidung sagt, dass die Regierung das Asyl ohne jede Ankündigung aussetzen, aber nicht das normale Einwanderungsrecht wieder in Kraft setzen kann, ohne ein langwieriges und kompliziertes Verfahren zu durchlaufen", sagte Reichlin-Melnick von der Organisation American Council on Migration der Nachrichtenagentur AFP. "Diese unsinnige Entscheidung wird zu fortgesetztem Schaden für Asylsuchende führen und weiterhin Chaos an der Grenze verursachen."
B.Brunner--NZN