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Die Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine fällt ab 1. Juni in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter - Anträge können die Betroffenen bereits jetzt stellen, auch online, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag mitteilte. Entschieden werde aber erst, wenn die gesetzlichen Regelungen auch feststehen. Dazu müssen sie noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Ab 1. Juni haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Hartz IV, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Mit dem Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung erhöht sich die Höhe des Regelsatzes, die tatsächlichen Wohnungskosten werden übernommen und die Menschen werden in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen, wie die BA erläuterte.
Aufgabe der Jobcenter ist es auch, die Menschen beim Eintritt in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu unterstützen, wie die BA betonte. Auch bei der Kinderbetreuung und bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen sollen die Geflüchteten unterstützt werden. Ziel sei, "die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln".
L.Rossi--NZN