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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar als Termin für die vorgezogene Neuwahl festgesetzt. "Gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt braucht es für Stabilität eine handlungsfähige Regierung und verlässliche Mehrheiten im Parlament", begründete Steinmeier am Freitag seine Entscheidung. "Deswegen bin ich überzeugt, dass zum Wohle unseres Landes Neuwahlen der richtige Weg sind."
Die Auflösung des Bundestages vor dem Ende der Legislaturperiode und vorgezogene Neuwahlen seien "in unserem Land Ausnahmefälle", sagte der Bundespräsident. Die derzeitige Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verfüge im Bundestag über aber keine Mehrheit mehr - dies habe die verlorene Vertrauensfrage des Kanzlers am 16. Dezember gezeigt, so Steinmeier weiter. Auch für eine "anders zusammengesetzte Regierung" habe er in seinen Gesprächen mit den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden "keine Mehrheiten erkennen können".
Voraussetzung für den Schritt Steinmeier war die Niederlage des Kanzlers bei der Vertrauensabstimmung im Bundestag. Für derartige Fälle räumt Grundgesetz-Artikel 68 dem Bundespräsidenten das Recht ein, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Kanzler Scholz hatte Steinmeier um ein solches Vorgehen gebeten. Auch der Wahltermin 23. Februar war bereits vorab mit ihm abgestimmt.
Steinmeier betonte in seiner kurzen Ansprache im Schloss Bellevue, dass die Auflösung des Bundestags nicht bedeute, dass das Parlament nicht mehr entscheidungsfähig ist. "Unsere Demokratie funktioniert auch in Zeiten des Übergangs", sagte er. Das Parlament bleibt bis zur Bildung eines neuen Bundestags nach der Wahl voll arbeitsfähig, kann Beschlüsse fassen und Gesetze beschließen.
Auch die Bundesregierung bleibt nach geltendem Recht im Amt, bis sich nach der Wahl ein neuer Bundestag konstituiert. Allerdings regiert Scholz mit den Grünen derzeit nur noch in einer Minderheitsregierung. Damit kann die Regierung ohne Unterstützung aus der Opposition keine neuen Vorhaben beschließen.
O.Hofer--NZN