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Anderthalb Monate vor der Bundestagswahl haben insgesamt 56 Parteien und politische Vereinigungen ihre Teilnahme beantragt. Wie die Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Mittwoch mitteilte, lief die Frist dafür am Vorabend aus. Allerdings müssen nur diejenigen Parteien und politische Vereinigungen ihre Teilnahme beantragen, die nicht in Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
Nun entscheidet der Bundeswahlausschuss in allen Fällen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um bei der Wahl anzutreten. Die öffentliche Sitzung dazu findet spätestens am 14. Januar in einem Sitzungssaal des Bundestags statt.
Im Bundestag oder einem Landtag vertretene Parteien können ihre Landeslisten oder Kreiswahlvorschläge bei den jeweiligen lokalen Behörden einreichen. Die Frist dazu endet am 20. Januar. Über die Zulassung dieser Vorschläge wird am 24. Januar entschieden. Die Bundestagswahl findet am 23. Februar statt.
U.Ammann--NZN