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Fünf Männer aus Tadschikistan sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Zelle der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Deutschland zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen habe ein Attentat auf einen Islamkritiker in Neuss geplant, ein anderer sich an der Vorbereitung eines Auftragsmords in Albanien beteiligt, erklärte das Gericht am Dienstag. Die Männer erhielten Strafen zwischen drei Jahren und acht Monaten sowie neuneinhalb Jahren.
"Angetrieben von ihrer radikalislamischen Gesinnung" hätten die Angeklagten das Ziel verfolgt, den Dschihad mit Mitteln des bewaffneten Kampfs auf Seiten des IS aufzunehmen, teilte das Gericht weiter mit. Dazu hätten sie ab 2019 in Kontakt mit einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan gestanden und seien ideologisch geschult worden.
Sunatullokh K. aus Neuss bekam die höchste Strafe. Er sei es gewesen, der das Schusswaffenattentat plante und dazu eine Pistole kaufte, erklärte das Gericht. Eine weitere Pistole und Munition habe er für dschihadistische Anschläge in seiner Wohnung gelagert. Das Attentat sei "dank der guten Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums Mönchengladbach und der zuständigen Ermittlungskommission" verhindert worden.
Sunatullokh K. wurde nun wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Kaufs einer halbautomatischen Kurzwaffe und eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
Achteinhalb Jahre bekam Farhodshoh K. aus Siegen, der den Auftragsmord in Albanien mit vorbereitet habe. Dieser sei nur deshalb nicht verübt worden, "weil bei der Observation der Zielperson in Albanien Zweifel an deren Identität aufkamen", erklärte das Gericht.
Farhodshoh K. habe sich zudem an einem Geldtransfer an ein führendes IS-Mitglied in Syrien und an dem Einwerben und Transfer von Geld für inhaftierte Angehörige getöteter und gefangener IS-Kämpfer in nordsyrischen Lagern beteiligt.
Der Prozess in Düsseldorf dauerte ein knappes Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
W.O.Ludwig--NZN