EUR/USD
-0.0004
Der Prozess gegen einen 20-Jährigen aus Hessen, der Mitglied der rechtsextremen Gruppierung Atomwaffen Division (AWD) sein soll, beginnt am 2. August. Die Anklage der Bundesanwaltschaft wurde zugelassen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Marvin E. soll laut Anklage Anschläge mit Sprengsätzen und Schusswaffen in Deutschland geplant haben.
Zur Umsetzung seiner Pläne kam es nicht, E. wurde am 16. September festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Zudem soll er gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz verstoßen haben.
E. teilt demnach die Ideologie der AWD. Die Gruppierung wurde ursprünglich in den USA gegründet und bildete seitdem weltweit Ableger. Ihre Anhänger vertreten eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung.
Durch Anschläge und Morde auf in der westlichen Welt lebende Juden, Muslime sowie andere Menschen, die nicht dem Weltbild der AWD entsprechen, will die Gruppierung die bestehende demokratische Grundordnung destabilisieren und so das Ziel einer rechtsextremistischen Herrschaftsform erreichen.
E. fasste nach Auffassung der Bundesanwaltschaft im Sommer 2021 den Entschluss, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen Rassen- und Bürgerkrieg im Sinn der AWD-Ideologie zu entfachen. Dafür sollte eine von ihm geführte Atomwaffen Division Hessen Anschläge mit Sprengsätzen und Schusswaffen begehen. Als Mitglieder versuchte er vor allem Menschen mit Erfahrung im Umgang mit Waffen und Pyrotechnik zu gewinnen.
Zugleich bemühte E. sich demnach, das für die Anschläge notwendige Waffenarsenal zu beschaffen. Er informierte sich über ein Schnellfeuergewehr und kaufte über das Internet verschiedene Komponenten, mit denen er mehrere sogenannte unkonventionelle Sprengvorrichtungen herstellte. Das von ihm produzierte Gemisch entfaltete den Ermittlern zufolge eine Sprengkraft ähnlich wie bei einem militärischen Sprengstoff.
E. recherchierte der Anklage zufolge bereits über mögliche Anschlagsziele und plante für die Rekrutierung von Mitgliedern seiner AWD Hessen eine Plakataktion in einer hessischen Stadt. Bevor er das Vorhaben umsetzen konnte, wurde er allerdings festgenommen.
Da E. zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, kann laut Oberlandesgericht das Jugendstrafrecht angewandt werden. Bis Anfang November wurden zunächst 14 Verhandlungstermine angesetzt.
T.L.Marti--NZN