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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter hat seine Kandidatur für das Amt des Parteivorsitzenden angekündigt. Der 36-Jährige will auf dem in anderthalb Wochen anstehenden Bundesparteitag in Riesa gegen den bisherigen AfD-Chef Tino Chrupalla antreten, wie Kleinwächter am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Die AfD brauche eine Besinnung auf ihre Leitlinien als liberal-konservative Partei, sagte Kleinwächter, der dem als gemäßigter geltenden Parteiflügel zugerechnet wird
Viele Mitglieder seien in "ganz großer Sorge um den Zustand und die Zukunft der Partei" und deshalb an ihn herangetreten, sagte Kleinwächter, der seit 2017 für die AfD im Bundestag sitzt. Er wurde über die Landesliste Brandenburg gewählt. Es gebe eine "Kommunikations- und Identitätskrise" in der Partei. Gebraucht werde "ein neuer Auftritt, ein neues Personal, ein neuer Anfang". Mit Chrupalla werde es ein "Weiter so" geben, die Probleme würden sich fortsetzen.
Die AfD hatte bei den diesjährigen Landtagswahlen deutlich verloren; in Schleswig-Holstein flog sie aus dem Landtag, in Nordrhein-Westfalen schaffte sie nur knapp den Wiedereinzug. Auch bei den Wahlen im vergangenen Jahr musste die Partei Verluste hinnehmen.
In der Vergangenheit hatte es an der Spitze immer wieder heftigen Streit zwischen den Parteivorsitzenden gegeben, zuletzt zwischen Chrupalla und Jörg Meuthen. Meuthen war im Januar als AfD-Chef zurückgetreten und hatte auch die Partei verlassen. Chrupalla, der die Partei seitdem alleine führte, kündigte bereits seine erneute Kandidatur an. Offen ist, ob auf dem Parteitag auch der Partei-Rechtsaußen Björn Höcke ins Rennen um den Vorsitz geht. Der Thüringer Landes- und Fraktionschef hält sich eine Kandidatur offen.
Kleinwächter sagte, der Parteitag im sächsischen Riesa werde "auch richtungsentscheidend für die AfD werden", je nachdem, welche Rolle die Delegierten Höcke dort zuweisen würden.
Der Parteitag entscheidet auch darüber, ob bei der AfD künftig eine Einzelspitze möglich ist. Den Delegierten liegen zwei Anträge zur Änderung der Satzung vor, die bisher eine Doppel- oder Dreierspitze vorsieht. Ein Antrag zielt darauf, die Anzahl der sogenannten Bundessprecher auf "einen oder zwei" zu senken, in dem anderen wird eine Festlegung auf "einen bis drei" angestrebt. Für Satzungsänderungen wird auf dem Parteitag eine Zweidrittelmehrheit gebraucht.
G.Kuhn--NZN