Goldpreis
-4.0000
Im Rechtsstreit über Beleidigungen durch Facebook-Nutzer hat die Grünen-Politikerin Renate Künast Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht: Mehrere Gerichtsurteile verletzten sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und würden aufgehoben, erklärte Karlsruhe am Mittwoch. Gerichte in Berlin hatten nur einen Teil der Kommentare als strafbare Beleidigung eingestuft und Künast einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten zugestanden. (Az. 1 BvR 1073/20)
Der Rechtsstreit sorgte in den Jahren 2019 und 2020 bundesweit für Aufsehen und Empörung, weil das Berliner Landgericht die teils obszönen Beschimpfungen als "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren" eingestuft hatte. Dagegen ging Künast vor dem Kammergericht vor und hatte teilweise Erfolg - nun gab das Bundesverfassungsgericht ihrer Verfassungsbeschwerde statt.
T.Gerber--NZN