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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag begonnen. Die zentrale Frage ist, ob sich das Mitwirkungsrecht des Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union auch auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt - und die Regierung es also möglichst früh informieren muss. Die Grünen- und die Linksfraktion im Bundestag klagten in Karlsruhe während der Flüchtlingskrise 2015. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)
Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Auch deutsche Schiffe und Soldaten waren an der inzwischen beendeten sogenannten Operation Sophia beteiligt. Grüne und Linke rügen, dass sie den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnten.
Sie sehen das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags verletzt. Der Bevollmächtigte der Grünen sagte vor Gericht, der Fall sei "nicht verblasst, sondern aktuell bis zum heutigen Tag".
Die Linksfraktion klagte außerdem, weil ihr ein Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin nicht zugeleitet wurde. Er hatte vor einem Gipfeltreffen zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die Staats- und Regierungschefs der EU geschrieben, die Fraktion habe davon aber erst aus den Medien erfahren.
Entscheiden will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag noch nicht. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.
M.J.Baumann--NZN