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Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)
Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.
Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.
Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.
Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.
AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.
X.Blaser--NZN