DAX
3.1200
Nach seiner Entlassung aus einem britischen Gefängnis wird Boris Becker kommende Woche erstmals in einem Fernsehinterview über die schwierige Zeit hinter Gittern reden. Zur Prime Time (20.15 Uhr) soll sich die Tennis-Ikone im "Sat.1 Spezial. Boris Becker" am Dienstag beim Privatsender live den Fragen von Moderator Steven Gätjen stellen.
Sat.1 sendet nach eigenen Angaben das "weltweit einzige Interview mit Boris Becker", der am Donnerstag die Haftanstalt in London verlassen hatte. "Ich freue mich, dass Boris Becker uns sein Vertrauen nach der vielleicht schwersten Zeit in seinem Leben schenkt", sagte Sat.1-Chefredakteurin Juliane Eßling. Becker sei "der vielleicht größte Held des deutschen Sports".
Laut der Mitteilung des Fernsehsenders soll das Gespräch in deutscher und englischer Sprache geführt werden. Im Anschluss werden zwei Dokumentationen über den 55-Jährigen ausgestrahlt.
Becker war im April zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden und saß seither im Gefängnis. Nun profitierte er von einem Verfahren, das den Druck auf die überfüllten britischen Haftanstalten lindern soll. Becker kam früher frei und muss den Rest seiner Strafe nicht mehr absitzen. Dem sechsmaligen Grand-Slam-Sieger waren in seinem seit 2017 laufenden Insolvenzverfahren Vergehen zur Last gelegt worden. Dabei ging es um eine vermeintliche Nicht-Offenlegung von Besitztümern und die Verschleierung von Schulden. Becker hatte dem stets widersprochen.
Die Probleme sind für Becker mit Ende der Haft nicht vorbei. So ist nicht absehbar, wann das Insolvenzverfahren gegen ihn beendet sein könnte. "Derzeit kann man die Perspektive nicht erkennen. In England wurde Herrn Becker die Restschuldbefreiung ohne Nennung einer Frist versagt und die Insolvenzauflagen gelten bis ins Jahr 2031", sagte Hans Fritsche, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, dem SID: "Möglicherweise findet sich aber eine Lösung mit den Gläubigern. Ich gehe davon aus, dass turnusmäßig versucht wird, eine Einigung zu finden."
Eine andere Hürde sind mögliche Einkünfte. "Wenn er einen Arbeitsvertrag abschließen würde, würde eine Pfändungsfreigrenze greifen", so Fritsche, "anders ist es bei Selbstständigen. Da ist eine Vereinbarung zu treffen, was der Schuldner behalten darf und was abzuführen ist. Das würden in Beckers Fall die Insolvenzverwalter aus England entscheiden."
R.Bernasconi--NZN