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Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat den Beschluss des Weltverbands FIFA hinsichtlich nachträglich wechselnder Profis aus der Ukraine und Russland in die Praxis umgesetzt. In den Europacup-Wettbewerben dürfen zwei Spieler pro Klub nachgemeldet werden. Die Frist dafür läuft bis zum 1. April (Männer) beziehungsweise bis zum 7. April (Frauen). Diesen Beschluss fasste das UEFA-Exekutivkomitee.
Die FIFA hatte zuletzt entschieden, Wechsel ausländischer Spieler und Trainer aus der Ukraine und Russland trotz des längst zurückliegenden Endes der Transferperiode (31. Januar) als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine zu erlauben. Seit vergangener Woche gilt das auch für Ukrainer, falls sie das Land verlassen können.
Trotz der Erlaubnis der FIFA hat sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dagegen ausgesprochen, den nachträglich wechselnden Spielern die Spielgenehmigung für die laufende Saison zu erteilen. Lediglich die Teilnahme am Training und an Testspielen ist den Spielern gestattet.
"Hauptgrund für die Entscheidung des DFB ist, die sportliche Integrität der Wettbewerbe und der verbleibenden Spieltage der Saison 2021/2022 in allen Spielklassen zu wahren", ließ der Verband wissen.
L.Rossi--NZN