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Im Streit um die Kündigung zwischen dem Fußball-Zweitligisten Hertha BSC und seinem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic hat das Landgericht Berlin in einem sogenannten Teilurteil die ordentliche Kündigung gegen den früheren Profi bestätigt. Die Klage von Bobic gegen diese Kündigung wurde nach einer mündlichen Verhandlung am Montag abgewiesen. Der Dienstvertrag zwischen den Parteien sei laut der Kammer für Handelssachen durch die ordentliche Kündigung zum 30. April 2023 beendet worden.
Zu der Frage, ob der Dienstvertrag durch eine am 10. Februar 2023 vom Klub ausgesprochene außerordentliche Kündigung aufgelöst worden ist, traf das Gericht noch keine Entscheidung. Der Prozess wird mit einer weiteren mündlichen Verhandlung und einer Beweisaufnahme am 27. Mai im Landgericht Berlin fortgesetzt. Dann wird wohl auch Bobic persönlich erscheinen.
Die Vorwürfe, die Herthas Anwälte am Montagmorgen laut Bild-Zeitung vor Gericht vorgetragen hatten: die vermeintliche Bedrohung eines RBB-Reporters nach einem Interview sowie eine mögliche Weitergabe von Geheim-Dokumenten. Sollte Bobic Klage gegen die außerordentliche Kündigung Erfolg haben, hätte er wohl Anspruch auf Lohnzahlungen sowie eine Abfindung.
Das Teilurteil bezüglich der ordentlichen Kündigung aus dem Januar 2023 ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Bobic hatte im Februar 2023 beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Die für Anfang April 2023 angesetzte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war allerdings abgesagt worden. Hertha BSC hatte geltend gemacht, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
N.Zaugg--NZN