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Die Hall of Fame des deutschen Sports beherbergt deutlich mehr Mitglieder mit NS-Vergangenheit als bisher bekannt. Das ergaben Recherchen der Süddeutschen Zeitung. Demnach waren nicht nur fünf der 2008 bei der Gründungsfeier der Ruhmeshalle aufgenommenen Persönlichkeiten Mitglied in der NSDAP, sondern 15. Das berichtet die SZ in ihrer Mittwochausgabe.
Unter den von ihr in der Zentralkartei der NSDAP recherchierten Namen ist mit dem fünfmaligen Reit-Olympiasieger Hans Günter Winkler einer der größten deutschen Sporthelden. Winkler, 1956 verletzt von seiner Stute Halla zu Gold getragen, sei der Nazi-Partei 1944 als Jugendlicher beigetreten, heißt es.
Außerdem gehörten demnach die Olympiasieger Erich Rademacher (Schwimmen, seit 1933), Helmut Bantz (Turnen, seit 1941) und Gustav Schäfer (Rudern, seit 1937) der NSDAP an, Schäfer sei überdies SA-Truppführer gewesen. Bei allen vier genannten Sportlern sei die Parteimitgliedschaft bisher nicht bekannt gewesen.
Anders verhält es sich bei weiteren sechs der 2008 Aufgenommenen, die damals noch als unbescholten galten. Bei Wimbledon-Siegerin Cilly Aussem, dem einstigen Ruderer, Sportfunktionär und Unternehmer Georg von Opel, dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Sportbundes Willi Weyer, dem Fechter Erwin Casmir, dem Fußballtorwart Heinrich Stuhlfauth und dem Rudertrainer Karl Adam wurde bereits bekannt, dass auch sie Parteigenossen waren. Die Biographien in der Ruhmeshalle, rügt die SZ, wurden aber nur bei von Opel, Weyer und Stuhlfauth entsprechend ergänzt.
Die Deutsche Sporthilfe, neben dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) Träger der Hall of Fame, teilte zu Aussem, Casmir und Adam mit, die Erkenntnisse seien ihr "bisher in der Form nicht bekannt" gewesen. Gemeinsam mit DOSB und VDS werde man aber "einen Prozess anstoßen, um neue, belegte Erkenntnisse transparent einzupflegen".
Zu Winkler und Co. heißt es von der Sporthilfe, "eine grundsätzliche Revision der Zusammensetzung" sei zurzeit "nicht geplant". Die "Option einer Neubewertung einzelner Mitglieder besteht jedoch insbesondere dann, wenn die zeithistorische Forschung neue und bisher nicht berücksichtigte Erkenntnisse liefert". Auch "die Aberkennung der Zugehörigkeit" sei "bei entsprechendem neuem Kenntnisstand grundsätzlich möglich".
E.Schneyder--NZN