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Der Weltverband FIFA und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) müssen im Rechtsstreit um eine Gehaltsobergrenze für Spielervermittler einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf lehnte am Mittwoch eine Berufung gegen das vorherige Urteil des Landgerichts Dortmunds ab, damit darf das angedachte Reglement für Spielerberater weiter nicht angewendet werden. Final wird wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, damit ist frühestens gegen Jahresende zu rechnen.
Die Dortmunder Richter hatten nach der Klage von drei Spielervermittlern im Mai 2023 eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Weltverband untersagt, sein neues Spielervermittler-Reglement anzuwenden. Dagegen war die FIFA gemeinsam mit dem DFB in Berufung gegangen. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Dortmunder Landgerichts, das zuvor den von der FIFA erlassenen Regelkatalog für Spielervermittler in den Kernpunkten für wettbewerbswidrig erklärt hatte.
Das neue Regelwerk war am 9. Januar 2023 teilweise in Kraft getreten und bis zum 1. Oktober 2023 von den nationalen Mitgliedsverbänden wie dem DFB in nationales Verbandsrecht zu überführen. Es sollte laut FIFA "ein Minimum an professionellen Standards" setzen. Es sieht unter anderem Provisions-Obergrenzen, verschiedene Informationspflichten seitens der Spielervermittler sowie deren Unterwerfung unter die Sanktionsgewalt der Verbände vor.
Die Ausgaben für Spielervermittler werden seit langer Zeit von den Verbänden kritisch gesehen. Aus den offiziellen FIFA-Zahlen geht hervor, dass im Jahr 2022 weltweit knapp 590 Millionen Euro für deren Dienste gezahlt worden sind. Demnach waren die Ausgaben um 24,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
O.Pereira--NZN