SDAX
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In der Neuauflage des Körperverletzungsverfahrens gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I am Freitag eine Geldstrafe in Millionenhöhe gefordert. Boateng solle wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu jeweils 7000 Euro verurteilt werden, forderte die Anklage vor dem Landgericht München I. Dies ergibt insgesamt 1,12 Millionen Euro. Das Urteil soll am Freitag kommender Woche fallen.
Die Verteidigung forderte einen Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und für den Fußballer allenfalls eine moderate Geldstrafe. Boateng hatte in dem Verfahren umfassend ausgesagt. Er gestand ein Handgemenge mit seiner damaligen Partnerin während eines gemeinsamen Karibikurlaubs im Jahr 2018. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf einer bewussten Körperverletzung bestritt er aber.
Die Vorwürfe gegen den zuletzt in Italien und ab der kommenden Saison in Österreich beim Linzer ASK spielenden Boateng beziehen sich auf einen Karibikurlaub, bei dem es zum Streit gekommen sein soll. Boateng wurde sowohl vom Münchner Amtsgericht als auch vom Landgericht zu Geldstrafen wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob das jüngste Urteil aber auf, so dass nun neu verhandelt werden muss.
M.Hug--NZN