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Verteidiger Arthur Theate von Eintracht Frankfurt bleibt trotz des Einspruchs seines Klubs für ein Ligaspiel gesperrt. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag. Theate hatte beim Bundesligaduell am Sonntag bei Union Berlin (1:1) eine umstrittene Gelb-Rote Karte erhalten, die Eintracht daraufhin Protest angekündigt.
Der Einspruch bezog sich auf die zweite Gelbe Karte für den Belgier in der 77. Minute - aus Sicht der SGE eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters Harm Osmers, der sich mit Blick auf den foulenden Spieler geirrt habe. Das Sportgericht folgte dieser Bewertung nicht.
"Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist", sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zur Begründung: "Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung." Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann Frankfurt binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.
F.E.Ackermann--NZN