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Die gesundheitlichen Probleme des früheren FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter haben den Auftakt im Prozess gegen ihn und den früheren UEFA-Boss Michel Platini geprägt. Der 86 Jahre alte Blatter, der nach einer Herz-OP mit Komplikationen vor Weihnachten über eine Woche im künstlichen Koma lag, konnte nicht wie geplant am Mittwoch vernommen werden.
"Es geht mir nicht gut. Ich sehe mich nicht in der Lage, zu antworten", sagte Blatter vor seiner Befragung vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona. Blatters Anwalt Lorenz Erni gab an, dass sein Mandant unter Brustschmerzen und Atemproblemen leide. Die Vernehmung Blatters soll nun wie die Platinis am Donnerstag stattfinden.
Zuvor war der Prozessauftakt gegen die einstigen Fußball-Spitzenfunktionäre vom rhetorischen Schlagabtausch der verschiedenen Lager geprägt. Dabei stand die Strategie der Platini-Anwälte, die wie schon vor dem Verfahrensbeginn das Bild eines Komplotts gegen den 66-Jährigen zeichneten, im Mittelpunkt.
Laut Platini-Anwalt Dominic Nellen gebe es "einen direkten Zusammenhang" zwischen dem Betrugsverdacht gegen seinen Mandanten und den geheimen Treffen zwischen dem aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino mit dem früheren Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Deshalb gehe es um die Frage, wer ein Interesse an diesem Verfahren gehabt habe.
Staatsanwalt Thomas Hildbrand und FIFA-Anwältin Catherine Hohl-Chirazi wiesen diese Mutmaßungen zurück. Hohl-Chirazi warf der Platini-Seite vor, eine "Verschwörungstheorie" aufzustellen. Der Weltverband tritt als Nebenkläger auf.
Dem früheren FIFA-Präsidenten Blatter und Platini wird von der Generalanwaltschaft der Schweiz (OAG) Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt. Der Schweizer Blatter ist zudem wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt, der Franzose Platini wegen Beihilfe dazu.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ermittelte seit 2015 in dem Fall, die Klage wurde im November des vergangenen Jahres eingereicht. Der Prozess ist bis zum 22. Juni angesetzt, elf Verhandlungstage soll es geben. Das Urteil wird für den 8. Juli erwartet. Die möglichen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Konkret geht es um zwei Millionen Schweizer Franken (1,92 Millionen Euro) plus 229.126 Franken (220.000 Euro) an Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Summen gingen im Jahr 2011 vom Weltverband FIFA an Platini, den damaligen Präsidenten der Europäischen Fußball-Union (UEFA).
W.Vogt--NZN