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Claudia Pechstein hat in ihrem Kampf um Schadensersatz für ihre zweijährige Dopingsperre einen Teilerfolg gefeiert. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mitteilte, habe es einer Verfassungsbeschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin stattgegeben. Folglich werde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben, da es Pechsteins Justizgewährungsanspruch verletze. Der Fall wurde an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen, wodurch Pechstein weiterhin die Chance auf Schadensersatz besitzt.
Vor nun sechs Jahren hatte der BGH ihre Klage gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadensersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro für unzulässig erklärt. 2009 war die heute 50-Jährige für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurückführte. Dies war von führenden Hämatologen bestätigt worden. Seither kämpft Pechstein vor Gericht.
Die Sperre war damals vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden, wogegen Pechstein klagte. Letztlich versetzte das BGH-Urteil 2016 Pechstein in ihrem Kampf einen herben Rückschlag. In der Urteilsbegründung hatte die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung die entscheidende Rolle gespielt. Anders als das OLG München in einem Zwischenurteil aus dem Jahr 2015 hatte der Kartellsenat des BGH das Verbandsgericht anerkannt.
T.Gerber--NZN