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Nach jahrzehntelangem Ringen um eine angemessene Entschädigung für die israelischen Opferfamilien des Attentats bei den Olympischen Spielen 1972 in München zeichnet sich offenbar eine Lösung ab. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Mittwoch der Süddeutschen Zeitung, man habe entschieden, "die gravierenden Folgen für die Hinterbliebenen der Opfer in immaterieller und in materieller Hinsicht erneut zu artikulieren".
Das palästinensische Terrorkommando "Schwarzer September" ermordete am 5. und 6. September 1972 elf Sportler und Trainer der israelischen Olympiamannschaft, bei der verunglückten Befreiungsaktion kam zudem ein deutscher Polizist ums Leben. Die Sicherheitsbehörden hatten zuvor Warnhinweise auf ein Attentat missachtet, der Versuch zur Befreiung der Geiseln auf dem Flughafen Fürstenfeldbruck bei München gilt als stümperhaft.
Den Hinterbliebenen wurde in den fünf Jahrzehnten danach neben angemessenen Entschädigungszahlungen eine Entschuldigung von deutscher Seite verweigert, auch eine vollständige Einsicht der Akten ließen die Behörden nicht zu. Die Opferfamilien um ihre Sprecherin Ankie Spitzer, Witwe des ermordeten Fechttrainers Andrei Spitzer, hatten es daher bisher abgelehnt, an den Haupt-Gedenkfeiern in München und Fürstenfeldbruck teilzunehmen.
Der Sprecher des Innenministeriums sagte nun der SZ, die Bundesregierung habe das Attentat und seine Folgen "in den vergangenen Wochen einer Neubewertung unterzogen". Die "erneuten finanziellen Leistungen" sollten 50 Jahre nach dem Anschlag gemeinsam von Bund, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München erbracht werden. Es sei darüber hinaus eine "vollständige und umfassende Aufarbeitung der damaligen Ereignisse" vorgesehen.
Über die Höhe des Entschädigungsangebots machte der Sprecher keine Angaben. Derzeit liefen "vertrauensvolle Gespräche mit den Vertretern der Opferfamilien", die nach SZ-Informationen bis Ende dieser Woche abgeschlossen sein sollen.
Ankie Spitzer hatte einen für diese Woche geplanten Besuch in München kurzfristig abgesagt, sie begründete dies mit der ungeklärten Entschädigungsfrage. 1972 und 2002 hatten die Opferfamilien bereits Zahlungen erhalten. Diese fielen jedoch sehr gering aus und wurden als humanitäre Hilfeleistung deklariert, um ein Schuldeingeständnis von deutscher Seite zu vermeiden.
M.J.Baumann--NZN