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Der australische Tennisprofi Nick Kyrgios muss sich am 4. Oktober vor Gericht verantworten. Diesen Termin legte eine Richterin in der australischen Hauptstadt Canberra am Dienstag fest, nachdem sie einen Antrag auf erneuten Aufschub abgelehnt hatte. Kyrgios wird ein tätlicher Übergriff vorgeworfen. Ursprünglich war der Wimbledonfinalist für den 2. August vor das Amtsgericht vorgeladen gewesen, sein Anwalt hatte aber einen dreiwöchigen Aufschub erwirken können.
Während Wimbledon war bekannt geworden, dass Kyrgios Körperverletzung nach einem Vorfall im Dezember 2021 unterstellt wird. In Wimbledon hatte sich Kyrgios auf Anraten seiner Anwälte nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Kyrgios, der sich auf die US Open vorbereitet, wurde am Dienstag durch seinen Anwalt Michael Kukulies-Smith vertreten, der den Termin bis Ende November aufschieben wollte. Richterin Louise Taylor sagte jedoch, dass sie aus unbekannten Gründen um eine Vertagung des Falles gebeten worden sei.
Weiterhin droht Kyrgios noch eine Klage wegen Verleumdung. Während seiner Vier-Satz-Niederlage im Wimbledon-Finale am 10. Juli gegen Novak Djokovic hatte der 26-Jährige den Schiedsrichter aufgefordert, eine Zuschauerin rauszuwerfen. Anna Palus beschuldigte Kyrgios am Dienstagnachmittag, eine "völlig unbegründete Anschuldigung" gegen sie erhoben zu haben, und sprach von einem "erheblichen Schaden", den ihre Familie dadurch genommen hat.
Kyrgios hatte Palus in seinem ersten Grand-Slam-Finale als betrunken und störend bezeichnet. Den Schadensersatz will die 32-Jährige für wohltätige Zwecke spenden.
A.Weber--NZN