TecDAX
-10.2400
Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes hat am Mittwoch den Bericht der externen Kommission zur Prüfung der Vorgänge im DOSB in der "Brief-Affäre" um den früheren Präsidenten Alfons Hörmann veröffentlicht und die Aufarbeitung damit beendet. Darin wurde festgestellt, "dass kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der DOSB-Verantwortlichen" vorliege.
Clemens Basdorf und Christa Thiel hatten Ende Januar 2022 vom neuen Präsidium um Hörmann-Nachfolger Thomas Weikert den Auftrag erhalten, das Handeln von Präsidium und Vorstand zwischen Mai und Dezember 2021 juristisch und nach den im DOSB geltenden Good-Governance-Regeln einzuordnen und zu bewerten.
Dabei ging es um die Folgen eines anonymen Briefs vom 6. Mai, in dem stand, dass es unter Hörmanns Führung eine "Kultur der Angst" gegeben habe. Danach hatten der umstrittene Präsident und die ehemalige Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker unter anderem per Sprachgutachten versucht, die Urheberschaft zu klären. Dafür war viel Geld geflossen.
"Mehr als 700.000 Euro sind insgesamt für Beratungen aufgewendet worden. Und es wurden sehr viele Anwälte zu sehr stattlichen Gebühren beschäftigt", sagte Basdorf, "bei jeder einzelnen Beratung kann man sagen, völlig unsinnig war es nicht. Aber ein bisschen mehr Sparsamkeit wäre gerade in der Situation eines Betriebes, der seinen Mitarbeitenden Kurzarbeit zumuten musste, dann doch besser gewesen."
Der Einsatz des Geldes sei aber nicht als Veruntreuung zu werten, "weil ein Schädigungsvorsatz zum Nachteil des Verbandes nicht vorliegt", so Basdorf. Thiel sagte, dass man die Kosten "auch in Relation" sehen müsse: Der DOSB sei "ja kein DAX-Unternehmen, das hier angegriffen wurde, sondern eine gemeinnützige Organisation." Die Urheberschaft werde man nie ermitteln können, "wenn sich nicht einer dazu bekennt".
"Dass einige unserer Entscheidungen in diesen schwierigen Zeiten nicht immer angenehm und ohne entsprechende Hintergrundinformationen manchmal nur schwer nachvollziehbar waren, kann ich verstehen", teilte Hörmann in einer Stellungnahme mit. "Wenn meine Art von Fordern und Fördern an manchen Stellen als zu klar und teilweise als unangemessen empfunden wurde, dann bedauere ich das."
Rücker schrieb: "Fakt ist: Sämtliche (!) Schritte im Zuge der Aufarbeitung, insbesondere die nun im Nachhinein durch den Bericht kritisierten juristischen und kommunikativen Maßnahmen, erfolgten auf expliziten Expertenrat". Bedauerlicherweise hätten "einige relevante Sachverhalte und Unterlagen keinen bzw. fehlerhaften Eingang in den Bericht gefunden". Auch erscheine es fraglich, "ob die alleinige Namensnennung von 'Hörmann' und 'Rücker' den im Bericht mehrfach erwähnten Prinzipien von 'Transparenz, Respekt und Fairness' entspricht."
Als Konsequenz müssen laut des Berichts, der auf der Website des DOSB einsehbar ist, "Rückschlüsse auf unsere Arbeit und den Umgang miteinander im DOSB" gezogen werden. Die Empfehlungen "werden wir umsetzen bzw. sind sie teilweise bereits umgesetzt", hieß es in der Mitteilung. Man werde das Handeln "immer wieder selbstkritisch hinterfragen. Unser Umgang miteinander wird weiter von Fairness, Transparenz, Respekt und Wertschätzung gekennzeichnet sein."
E.Leuenberger--NZN