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Das Landgericht Frankfurt/Main hat einen Schlussstrich unter das Verfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach (71) und Theo Zwanziger (77) sowie den langjährigen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (80) gezogen. Das teilten die Anwälte von Schmidt per Presseerklärung mit.
Als Grund wurde ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" angegeben. "Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021 Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen", teilten die Anwälte mit. Die Kosten des Verfahrens werde die Staatskasse tragen.
Durch diesen Beschluss finde "die strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R. Schmidt jedenfalls ein vorläufiges Ende. Die Ermittlungen und die parallel in Deutschland und in der Schweiz geführten Verfahren haben unseren Mandanten in den vergangenen sieben Jahren sehr belastet", hieß es vonseiten der Anwälte.
Weiter erläuterten die Rechtsvertreter: "Da sich der jetzt vorliegende Einstellungsbeschluss mit dieser Frage nicht befassen muss, legt seine Verteidigung großen Wert auf die Feststellung, dass sich Herr Schmidt zu keinem Zeitpunkt und unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht – weder nach deutschem noch nach schweizerischem Recht."
O.Krasniqi--NZN