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Fußballweltmeister Jérôme Boateng ist im Berufungsprozess um Prügelvorwürfe seiner früheren Lebensgefährtin erneut wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Das Landgericht München I verurteilte den 34-Jährigen am Mittwochabend zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 10.000 Euro, womit Boateng als vorbestraft gilt, wie der Sportinformationsdienst SID berichtete.
So wie davor das Amtsgericht war auch das Landgericht überzeugt, dass Boateng seine Ex-Freundin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs vor drei Jahren verletzt und beleidigt hat. Boateng bestreitet die Vorwürfe.
Das Urteil des Landgerichts fiel härter aus als das Urteil des Amtsgerichts im September vergangenen Jahres. Dieses hatte Boateng nur zu 60 Tagessätzen verurteilt; erst ab 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Damals lag Boatengs Einkommen aber noch deutlich höher, weshalb er nach dem alten Urteil statt jetzt 1,2 Millionen Euro hätte 1,8 Millionen Euro zahlen müssen.
Gegen das Ursprungsurteil war Boateng, aber auch die Staatsanwaltschaft in die Revision gegangen. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Neuauflage eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren Gefängnis sowie 1,5 Millionen Euro Geldauflage. Boatengs Verteidiger verlangten hingegen einen Freispruch. Auch gegen das Urteil des Landgerichts kann der Fußballer noch einmal Rechtsmittel einlegen.
Boateng gehört zu der deutschen Nationalmannschaft, die 2014 in Brasilien den Weltmeistertitel holte. Er spielte damals noch für den FC Bayern München, inzwischen spielt Boateng in Frankreich für Olympique Lyon.
Ch.Siegenthaler--NZN