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Neue Details im "Fall" Kamila Walijewa: Nach Informationen der New York Times seien in der Dopingprobe der 15 Jahre alten Eiskunstläuferin drei unterschiedliche Substanzen zur Behandlung von Herzproblemen entdeckt worden - eine verbotene und zwei erlaubte. Das gehe aus einem Dokument hervor, das bei der Anhörung um die Starterlaubnis der Russin im Einzelwettbewerb der Winterspiele in Peking vor dem CAS vorgelegt worden war.
Walijewa, die nach dem Wirbel das Kurzprogramm am Dienstag gewann und in die Kür am Donnerstag als Favoritin startet, hatte vor den Richtern der Ad-hoc-Kommission des Sportgerichtshofs argumentiert, ihre Probe auf das Mittel Trimetazidin sei durch ein Medikament ihres Großvaters kontaminiert worden. Das bestätigte der Schweizer Denis Oswald, Vorsitzender der IOC-Disziplinarkommission.
Laut New York Times habe Walijewas Großvater in einer Videobotschaft an die russischen Anti-Doping-Behörden der RUSADA erklärt, er nehme das Medikament Trimetazidin, um "Attacken" zu behandeln. Russische Medien berichteten, Walijewa habe angeblich aus demselben Glas wie ihr Opa getrunken. Ihre Mutter sagte, Walijewa nehme die Substanz Hypoxen gegen Herzrhythmusstörungen. Zudem tauchte in der Analyse L-Carnitin auf, das gegen Durchblutungsstörungen helfen kann.
Walijewa war bei den russischen Meisterschaften am 25. Dezember getestet worden, das Resultat der Probe, die im Labor in Stockholm ausgewertet wurde, lag jedoch erst am 8. Februar vor - einen Tag nach dem Sieg der Russen im olympischen Teamwettbewerb. Dennoch hob die RUSADA Walijewas Suspendierung auf, IOC, die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und der Eislauf-Weltverband ISU waren dagegen in Berufung gegangen, verloren aber vor dem CAS.
Der begründete sein Urteil mit dem Alter Walijewas, die als unter 16-Jährige als schutzbedürftig gelte. Zudem habe sie durch die Verzögerung in der Auswertung der Probe keine Chance gehabt, juristisch angemessen auf eine Suspendierung zu reagieren. Ein Ausschluss von den Spielen in Peking hätte Walijewa "irreparablen Schaden" zugefügt, sagten die CAS-Richter. Ob und welche Sanktionen der Europameisterin drohen, entscheidet sich erst in einem weiteren Verfahren nach den Spielen, bei denen sie damit unter Vorbehalt läuft.
E.Schneyder--NZN