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Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr rund 2,8 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt und damit deutlich weniger als im Vorjahr. "An der Summe der verhängten Bußgelder in Kartellverfahren merken wir noch die Nachwirkungen der Pandemie", sagte der Präsident der Behörde in Bonn, Andreas Mundt, am Mittwoch. Bei den Verfahren ging es um acht Unternehmen und fünf natürliche Personen aus dem Bereich des Industriebaus.
Die Gesamtsumme liegt deutlich unter dem Wert von 2022, als Bußgelder in Höhe von 24 Millionen Euro verhängt worden waren. Noch deutlich mehr waren es 2021 mit 105 Millionen Euro. Dass es 2023 nur ein Bruchteil davon war, liegt nach Angaben von Kartellamtschef Mundt vor allem daran, dass seine Behörde während der Pandemie bei den Ermittlungen eingeschränkt war. Mittlerweile habe die Kartellverfolgung aber wieder Fahrt aufgenommen.
2023 mündeten die Ermittlungen demnach in elf Durchsuchungsaktionen, zwei kamen Anfang 2024 hinzu. "Mehrere große Fälle laufen und werden bald abgeschlossen sein. Die Kartellverfolgung bleibt effektiv", sagte Mundt. Bußgelder werden meist mit deutlichem zeitlichem Abstand verhängt.
Im Jahr 2023 flossen den Angaben nach zusätzlich 77,4 Millionen Euro an Bußgeldern aus vergangenen Verfahren. "Die Einnahmenseite ist also gar nicht so schlecht", sagte Mundt.
Thema Nummer eins für das Bundeskartellamt und andere Wettbewerbsbehörden weltweit sei weiterhin die Macht der großen Tech-Konzerne. Alleine beim Bundeskartellamt laufen derzeit insgesamt sieben Verfahren gegen Amazon, Google, Meta, Apple und Microsoft. Als "Brandbeschleuniger" aus Wettbewerbssicht könnte dabei die Künstliche Intelligenz (KI) wirken, sagte Mundt. Es bestehe die große Gefahr, dass eine noch weitergehende Konzentration der digitalen Märkte und ein Machtzuwachs von den Chips bis zum Front-End Einzug halte.
Ein Teil der Arbeit des Bundeskartellamts ist auch die Kontrolle von Zusammenschlüssen von Unternehmen. Im vergangenen Jahr prüfte die Behörde den eigenen Angaben nach 800 Fusionen, wobei sieben Zusammenschlüsse der vertieften Prüfung in einer zweiten Phase unterzogen wurden. Die Übernahme von Teilen eines Molkereigeschäfts wurde erst nach Zusagen der Beteiligten zur Veräußerung von Unternehmensteilen freigegeben. Auch bei einer Übernahme in der Entsorgungsbranche gab es die Zustimmung nur unter Bedingungen.
Mehr Möglichkeiten erhofft sich Andreas Mundt im Bereich des Verbraucherschutzes. Dort habe das Kartellamt in verschiedenen Bereichen, wie bei Vergleichsportalen, Smart-TVs oder Videodiensten Defizite ausgemacht. "Bislang können wir aber nur aufklären und mahnen - sind aber rechtlich nicht in der Lage, diese Defizite auch zu beheben", sagte Mundt.
P.E.Steiner--NZN