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Der Rundfunkbeitrag in Deutschland soll vorerst stabil bleiben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl in ihrem am Freitag in Berlin an die Bundesländer übergebenen Bericht, bis 2024 die aktuelle Rundfunkgebühr von 18,36 Euro pro Monat beizubehalten. Grundlage für die Empfehlung ist eine Überprüfung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zuletzt war der Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro gestiegen. Er wurde erstmals im vergangenen August erhoben.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 erarbeitet die KEF Vorschläge, die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente über die konkrete Höhe des Rundfunkbeitrags sind. Dafür überprüft die Kommission regelmäßig den Finanzbedarf der Sender und gibt eine Empfehlung für die Ministerpräsidentenkonferenz ab. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Der Rundfunkbeitrag war in der Vergangenheit immer wieder Zankapfel zwischen Parteien. Zuletzt hatte sich die von den Landesregierungen beschlossene Beitragserhöhung auf 18,36 Euro monatelang verzögert, weil dafür eine Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt fehlte. Es müssen aber alle 16 Länder zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht machte schließlich im vergangenen August den Weg für die Gebührenerhöhung frei und gab damit den Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalten statt.
Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind nach Angaben der KEF derzeit noch schwer abschätzbar. Die Rundfunkanstalten meldeten demnach für die aktuelle Periode von 2020 bis 2024 einen zusätzlichen Bedarf von 597 Millionen Euro an. Die Kommission erkennt diesen zusätzlichen Bedarf in ihrem aktuellen Bericht weitestgehend an, betont aber zugleich, dass der Mehraufwand unter anderem durch Erträge bei Werbung und Sponsoring weitgehend ausgeglichen werden kann.
Auch die Beitragsausfälle wegen der verzögerten Beitragserhöhung im vergangenen Jahr in Höhe von rund 224,3 Millionen Euro können der Kommission zufolge durch bereitgestellte, zusätzliche Mittel ausgeglichen werden.
X.Blaser--NZN