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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (08.45 Uhr) sein Urteil zu Schummel-Software für eine Spielekonsole. Der Hersteller Sony rügt, eine solche Software verletze die Urheberrechte an den Spielen. (Az: I ZR 157/21)
Die beklagten Unternehmen haben sich auf Ergänzungsprodukte für Sony-Spielekonsolen spezialisiert und vertreiben unter anderem auch sogenannte Cheat-Software. Damit können beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet oder ein Turbo häufiger als vorgesehen genutzt werden. Dabei verändert die Schummel-Software nicht das Spielprogramm selbst, sondern lediglich die Daten, die das Programm während des Spiels im Arbeitsspeicher der Konsole ablegt.
A.Senn--NZN