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Im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge gelten ab Dienstag neue Regeln zum Verbraucherschutz. Ab März greift eine Gesetzesänderung, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Verlängerungen bei bestimmten Verträgen schützen soll. So verkürzt sich die Kündigungsfrist für Verträge für Fitnessstudios, die ab diesem Stichtag abgeschlossen werden, auf nur noch maximal einen Monat.
Zeitschriftenabonnements etwa dürfen sich dann nur noch stillschweigend um unbestimmte Zeit verlängern, wenn Kundinnen und Kunden eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat haben. Die Neuerung greift allerdings nur für Neuverträge.
E.Schneyder--NZN