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Ein erhöhtes Aufkommen von Stellenanzeigen Ungeimpfter aus dem Gesundheits- und Pflegebereich ist laut einer Analyse des Portals "Indeed Online" nicht feststellbar. Hintergrund sich Befürchtungen oder Drohungen, es könne wegen der ab 15. März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Abwanderung von Fachkräften aus Kliniken oder Heimen geben. "Unsere umfassenden Daten können diese Entwicklung bislang nicht bestätigen", erklärte dazu am Dienstag "Indeed Online"-Sprecher Felix Altmann.
Am Wochenende waren in verschiedenen Anzeigenblättern vor allem im Süden und Osten Deutschlands jeweils große Mengen von Stellenanzeigen veröffentlicht worden, in denen angebliche ungeimpfte Pflege-Fachkräfte einen neuen Job suchten. Recherchen unter anderem des Senders RBB legten allerdings den Verdacht nahe, dass es sich dabei vielfach um möglicherweise von Impfgegnern geschaltete Fake-Anzeigen handelte, da angegebene Telefonnummern entweder nicht existierten, unvollständig waren oder, wo ein Kontakt zustande kam, sich keine Pflege-Fachkraft meldete.
"Nur vereinzelt suchen Menschen nach Jobanzeigen mit dem Schlagwort 'ungeimpft'", erklärte dazu "Indeed Online". Die Zahl entsprechender Stellengesuche oder auch -angebote liege bundesweit "konstant auf niedrigem Niveau".
Hinweise auf eine größere Abwanderungsbewegung ließen sich daraus nicht ablesen. Überhaupt sei das Stichwort "ungeimpft" in Stellenanzeigen in den Wochen vor dem vergangenen Wochenende täglich nur in sechs bis 28 Fällen aufgetaucht bei insgesamt hunderttausenden täglicher Job-Annoncen.
Auch eine Zunahme der Angebote von oder Gesuche nach Ungeimpften sei nicht festzustellen, hieß es. Aktuell seien deutschlandweit nur 17 Stellenanzeigen online, die sich ausdrücklich auch an Ungeimpfte wenden, davon allein fünf von einem einzigen Pflegedienst in Nordbayern. "Die näher rückende Impfpflicht scheint keinen Druck auf die Suchenden auszuüben. Auch Jobangebote, die sich extra an Ungeimpfte richten, sind aktuell eine Randerscheinung", erklärte Altmann.
Das bereits beschlossene Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab 15. März Beschäftigte von insbesondere Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Forderungen aus einigen Bundesländern nach einem Aufschub hat die Bundesregierung bislang abgelehnt. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sind bisher 89 Prozent der Klinik-Beschäftigten mit direktem Patientenkontakt mindestens zweimal gegen das Coronavirus geimpft.
Ch.Siegenthaler--NZN