SDAX
-48.2600
Wer nicht länger parshippen will, kann sich womöglich nun einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. "Betroffene Parship-Nutzer:innen können nun aktiv werden", erklärte der Referent beim vzbv, Henning Fischer, am Dienstag. Eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz sei nun möglich. Der vzbv hatte gegen den Online-Dating-Anbieter eine Musterfeststellungsklage erhoben, weil dieser versuche, Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig in teuren Verträgen zu halten.
Der vzbv hält die Verträge für fristlos kündbar, auch eine automatische Verlängerung der Verträge sei nicht zulässig, erklärten die Verbraucherschützer. Grund für die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung sei das besondere Vertrauensverhältnis, das Nutzerinnen und Nutzer zu einer Online-Partnervermittlung haben müssten, denn diese erfragt eine Vielzahl privater Angaben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind solche Verträge fristlos kündbar, für den Bereich der Offline-Partnervermittlung ist dies bereits der Fall.
An der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg können sich laut vzbv alle Verbraucherinnen und Verbraucher beteiligen, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship erworben haben. Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt hat, kann dies vor einer Eintragung ins Klageregister noch tun, erklärte der vzbv weiter. Der vzbv bietet auch einen an, mit dem Betroffene prüfen können, ob der eigene Fall zu der Klage passt. Bei Erfolg der Klage können Betroffene dann Ansprüche auf Rückzahlungen anmelden.
U.Ammann--NZN