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Die inzwischen ausgelaufene Strompreisbremse beschäftigt am Dienstag (10.00 Uhr) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es verhandelt über Beschwerden, die 22 Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien eingereicht haben. Sie wehren sich gegen das Abschöpfen eines Teils ihrer Gewinne. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
Die Strompreisbremse galt im Jahr 2023 und deckelte die Preise für Privathaushalte und Unternehmen. Zur Finanzierung wurden auch sogenannte Überschusserlöse am Strommarkt abgeschöpft. Die Ökostromerzeuger argumentieren, dass die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Entlastung aus Steuermitteln finanziert werden müsse. Die hohen Stromkosten seien außerdem gerade nicht durch erneuerbare Energien entstanden, sondern vor allem durch Gaskraftwerke, die aber von der Abschöpfung ausgenommen worden seien. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet.
E.Leuenberger--NZN